Seit dem 28.01.2022 gilt im Alb-Donau Kreis die 2G Regel.
Das bedeutet man muss geimpft oder genesen sein, um bei uns eine Behandlung zu bekommen.
Außerdem muss eine FFP2 Maske getragen werden.
Seit dem 28.01.2022 gilt im Alb-Donau Kreis die 2G Regel.
Das bedeutet man muss geimpft oder genesen sein, um bei uns eine Behandlung zu bekommen.
Außerdem muss eine FFP2 Maske getragen werden.